Ihr Kind ist erkrankt, Sie haben berufliche Verpflichtungen oder sind in Ausbildung und es gibt niemanden, der Ihr Kind betreuen kann?

Kontaktieren Sie uns und wir vermitteln Ihnen unbürokratisch und kurzfristig eine unserer ehrenamtlichen Betreuerinnen, die sich bei Ihnen zuhause liebevoll um Ihr erkranktes Kind kümmert, damit es in Ruhe wieder gesund werden kann.

Unsere Ehrenamtlichen übernehmen die Betreuung von Kindern mit vagen Krankheitssymptomen wie Erkältung, Fieber, Kopfschmerzen, Durchfall sowie mit eindeutig diagnostizierten Kinderkrankheiten. 

Die Vermittlung erfolgt in der Regel für den/die nächsten Tag/e. Es bedarf keiner vorherigen Anmeldung, Registrierung oder Mitgliedschaft.

Unser Vermittlungstelefon ist werktags von 9.00 bis 13.00 Uhr besetzt.
Sie erreichen uns telefonisch (089) 290 44 78 oder per Mail an info@zhgw.de

Für die Vermittlung nehmen wir alle erforderlichen Daten von Ihnen auf und suchen eine für Ihre Bedürfnisse passende Betreuerin. Diese erhält von uns Ihre Daten, setzt sich anschließend direkt mit Ihnen in Verbindung und ist am Betreuungstag zum vereinbarten Zeitpunkt bei Ihnen.

Während der Betreuung kümmert sich die Ehrenamtliche um alle Bedürfnisse Ihres Kindes. Je nach Krankheitsstand tröstet, pflegt und beschäftigt sie Ihr Kind, kümmert sich um Essen, Trinken und eine evtl. nötige Medikamenteneinnahme.

Häufig gestellte Fragen

  • Wie schnell kann ich eine ehrenamtliche Betreuerin vermittelt bekommen?

    Eine Vermittlung noch am selben Tag Ihrer Kontaktaufnahme und Anfrage zu realisieren ist nicht möglich. Schließlich muss ja für jeden Einsatz erst eine erreichbare und freie Ehrenamtliche gefunden werden.
    Die Vermittlung einer unserer ehrenamtlichen Betreuerinnen für den Tag nachdem uns Ihre Vermittlungsanfrage erreicht, gelingt in der Regel. Garantieren können wir sie nicht.

  • Wer betreut mein krankes Kind?

    Unsere Ehrenamtlichen sind engagierte Frauen, die durch ihre frühere Tätigkeit (im Beruf und/oder als Mutter) und ihre Freude am Umgang mit Kindern gut auf diese ehrenamtliche Tätigkeit vorbereitet sind. Viele kennen auch aus eigener Erfahrung die Probleme berufstätiger Eltern, das Bedürfnis ihres kranken Kindes nach Fürsorge, Zuwendung und Geborgenheit im häuslichen Umfeld mit ihren beruflichen Verpflichtungen zu vereinbaren.

    Die meisten unserer "Guten Feen" arbeiten schon seit langer Zeit für "Zu Hause Gesund Werden" und verfügen deshalb über viel Wissen und Erfahrung im Umgang mit kranken Kindern unterschiedlicher Altersstufen und Familien in verschiedensten Lebenssituationen. Sie sind absolut zuverlässig, ausreichend belastbar und zeitlich flexibel.

    Vor ihrem ersten Einsatz absolviert jede neue Ehrenamtliche einen "Erste-Hilfe-Kurs am Kind" und legt ein "Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis" vor. Unsere kontinuierliche Begleitung und Weiterbildung unserer Ehrenamtlichen sichert die hohe Qualität der anspruchsvollen Arbeit.

  • Mein Kind ist gesund, doch ich bin krank. Kommt eine Helferin zu uns?

    Unser Angebot ist beschränkt auf kranke und genesende Kinder von Eltern, die bedingt durch Berufstätigkeit oder eigene Ausbildung ihr Kind nicht selbst pflegen können.

    Bei einer längeren eigenen Erkrankung können Sie eventuell über die Familienpflege Unterstützung erhalten; die Homepage der Stadt München nennt Ihnen unter dem Stichwort "Familienpflege" verschiedene Anlaufstellen.

  • Kann ich die ehrenamtliche Betreuerin vor ihrem ersten Einsatz bei uns kennenlernen?

    Leider ist das nicht möglich, weil ein extra Vorstellungstermin für die ehrenamtlichen Betreuerinnen mit zusätzlichem zeitlichem Aufwand und Kosten verbunden wäre. Außerdem kann es sein, dass die Ihnen bekannte Dame bei der nächsten Krankheit Ihres Kindes keine Zeit hat oder anderweitig im Einsatz ist, sodass eine andere Ehrenamtliche gefunden werden muss.

    Auch wenn unsere Ehrenamtliche noch nie bei Ihnen war, ist sie vertraut mit der Notsituation und hat ihre kleinen "Tricks", um möglichst rasch in Kontakt mit Ihrem Kind zu kommen. In der viertel bis halben Stunde Übergabezeit können Ihr Kind und die Helferin in Ihrer Gegenwart schon Kontakt aufnehmen und Ihr Kind erlebt, dass die Ehrenamtliche da ist, weil sie von Mama oder Papa darum gebeten wurde. Aus diesem Grunde (der bewussten Kontaktaufnahme) übernehmen die Ehrenamtlichen kein schlafendes Kind - wir wollen Ihrem Kind nicht den Schock zumuten, beim Aufwachen allein mit einer fremden Frau konfrontiert zu sein.

    In den meisten Fällen freuen sich die Kinder über die ungeteilte Aufmerksamkeit der "Guten Fee". Auch wenn Ihr Kind beim Abschied weint, können Sie darauf vertrauen, dass es sich bald nach Ihrem Weggang wieder beruhigt und sich gerne ablenken lässt.

     

  • Was kann ich von der Ehrenamtlichen erwarten - welche Aufgaben übernimmt sie?

    Während der Betreuung kümmert sich die Ehrenamtliche exklusiv um alle Bedürfnisse Ihres Kindes. Je nach Krankheitsstand tröstet, pflegt und beschäftigt sie Ihr Kind, kümmert sich um Essen, Trinken und eine evtl. nötige Medikamenteneinnahme.

    - Die Ehrenamtliche übernimmt keine Hol- und Bringdienste Ihres Kindes zu einer anderen Betreuungseinrichtung.
    - Sie begleitet Ihr Kind nicht zu einem Arztbesuch.
    - Sie übernimmt keine Aufgaben im Haushalt.
    - Sie übernimmt keine Lernunterstützung.
    - Sie tätigt keine Einkäufe. 

  • Kann ich eine ehrenamtliche Betreuerin aussuchen?

    Wir fragen bei Einsatzanfragen immer zuerst die freiwillig Engagierten an, die schon einmal in Ihrer Familie waren bzw. die in Ihrer Nähe wohnenden Frauen. Wenn Sie eine spezielle Dame gerne hätten, versuchen wir, diesen Wunsch zu erfüllen - was natürlich von der Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Ehrenamtlichen abhängt.

    Vor allem längere Einsätze können häufig nicht von einer einzigen Betreuungsperson übernommen werden, sondern müssen aufgeteilt werden. Nach unserer Erfahrung stellt das für die Kinder in der Regel kein Problem dar. Die hohe Zahl an Wiederholungseinsätzen zeigt den Erfolg unseres Hilfsdienstes und die große Zufriedenheit der Familien mit der Qualität und Flexibilität der Betreuung.

  • Was kostet die Betreuung durch ZU HAUSE GESUND WERDEN?

    Als Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Betreuung kranker Kinder erhält unsere Ehrenamtliche von Ihnen eine Aufwandsentschädigung sowie eine pauschale Fahrtkostenerstattung.

    Die Betreuung von einem kranken Kind kostet 6,50 € pro Stunde plus Fahrtkosten.

    Die Betreuung von zwei kranken Kindern kostet 8,50 € pro Stunde plus Fahrtkosten.

    Die Betreuung von drei kranken Kindern kostet 10,50 € pro Stunde plus Fahrtkosten.

    Angefangene Stunden werden mit dem halben Stundensatz berechnet.

    Für die Fahrtkostenerstattung muss kein Nachweis erbracht werden, da sie pauschal erfolgt. 
    Derzeit beträgt die Fahrtkostenpauschale regulär 6,50 €/Tag, außerhalb der M-Zone je nach Zonenanzahl.

  • Was tun, wenn die finanziellen Möglichkeiten begrenzt sind?

    Für Eltern mit geringem Einkommen können wir Betreuungseinsätze unkompliziert aus Spendenmitteln finanzieren - sprechen Sie uns offen an, wenn Ihre finanziellen Mittel für eine Betreuung nicht ausreichen.
    Wir finden ohne großen bürokratischen Aufwand eine Lösung.

    Es ist uns sehr wichtig, dass unser Angebot eine Entlastung für alle berufstätigen Eltern darstellt. Gerade für alleinerziehende Mütter und Väter, die oft sowohl in zeitlicher, als auch in finanzieller Bedrängnis sind, möchten wir Entlastung anbieten.

  • Wie werden die Kosten abgerechnet?

    Die Abrechnung der Aufwandsentschädigung und die Erstattung der pauschalen Fahrtkosten erfolgt täglich am Ende der Einsatzzeit mithilfe eines Abrechnungsformulars, das die Ehrenamtliche mitbringt.
    Auf Wunsch erhalten Sie ein Duplikat der Abrechnung. Es ist uns nicht möglich, Ihnen eine Rechnung - gar eine Sammelrechnung für einen konkreten Zeitraum - zu stellen.

    Die Ehrenamtliche erhält das Geld in bar von Ihnen bezahlt. Halten Sie dafür bitte ausreichend Bargeld bereit.

  • Kann ich die Aufwandsentschädigung überweisen?

    Eine Überweisung der angefallenen Betreuungskosten anstelle der Barauszahlung an die von uns vermittelte Betreuerin ist aus organisatorischen Gründen leider grundsätzlich nicht möglich.

  • Was, wenn ich einen Einsatz noch vor Beginn absage?

    Im Interesse der Betreuerin, die sich auf den Einsatz vorbereitet und anderer Familien, die unsere Betreuungsunterstützung brauchen, bitten wir Sie, Einsatzabsagen möglichst zu vermeiden.

    Für die Absage eines vollständig vermittelten Einsatzes - d.h. unsere Ehrenamtliche hat Ihnen ihren Betreuungseinsatz verbindlich zugesagt - wird bei Absage für die geleistete Vermittlungs- und Vorbereitungsarbeit eine Absagepauschale von 30,00 € erhoben. Diese ist zeitnah auf unser Konto zu überweisen.

    Für Einsätze, die am Einsatztag selbst vor Beginn abgesagt werden, erheben wir eine Aufwandsentschädigung von pauschal 30,00 €. Diese ist zeitnah auf unser Konto zu überweisen, von wo aus wir sie unserer Ehrenamtlichen ausbezahlen.

    Sollten Sie einen vereinbarten Einsatz am Vorabend wieder absagen wollen, bitten wir Sie, die ehrenamtliche Betreuerin bis spätestens 17:00 Uhr anzurufen. Bitte respektieren Sie, dass unsere Ehrenamtlichen nach 17:00 Uhr ihren Feierabend ungestört verbringen möchten.

  • Was, wenn ein Betreuungseinsatz abgebrochen wird?

    Wenn ein Einsatz kurz nach dem Beginn der Betreuung abgebrochen wird, erhält die Ehrenamtliche 30,00 € Aufwandsentschädigung sowie die pauschale Fahrtkostenerstattung bar von Ihnen ausgezahlt.
     

  • Wie funktioniert die Übergabe und wie lange dauert sie?

    Aus Gründen der Aufsichtspflicht übernimmt die Ehrenamtliche Ihr krankes Kind grundsätzlich von einer aufsichtsberechtigten Person, also einem Elternteil, Verwandten, Nachbarn.
    Das Gleiche gilt für die Rückübergabe am Ende des Einsatzes. D.h. die Ehrenamtliche kommt zu keinem Kind, das alleine zu Hause ist und sie lässt am Ende des Einsatzes Ihr Kind auch nicht alleine zurück.

    Wenn Ihr Kind schon Fremdbetreuung gewöhnt und älter ist, können 15 Minuten für die Übergabe an die "Gute Fee" ausreichen.
    Wenn Ihr Kind noch sehr klein, Fremden gegenüber sehr zurückhaltend und/oder krankheitsbedingt sehr leidend ist, sollten Sie mit ca. 30 Minuten rechnen.

    In dieser Übergabezeit können Ihr Kind und die Ehrenamtliche sich schon etwas kennenlernen und die Ehrenamtliche bekommt alle wichtigen Informationen von Ihnen für die aktuelle Betreuungssituation.
    Ihr Kind kann während dieser Zeit spüren, dass Sie zu der Ehrenamtlichen Vertrauen haben und diese gerne zu Ihrem Kind und Ihnen gekommen ist.

    Nach der Übergabe bitten wir Sie, auch wenn es manchmal schwer ist, sich ohne (sichtbare) Sorge von Ihrem Kind zu verabschieden und zu gehen. Falls Ihrem Kind der Abschied im Moment vielleicht schwer fällt, gelingt es der Ehrenamtlichen in der Regel rasch, Ihr Kind zu trösten und abzulenken.

  • Wie lange dauert ein Betreuungseinsatz?

    Unsere Ehrenamtlichen kommen für mindestens drei bis maximal sechs Stunden pro Tag zu Ihnen. Bitte beachten Sie bei Ihrer Zeit- und Kostenplanung, dass Sie für die Übernahme und Rückübergabe am Anfang und Ende des Einsatzes jeweils eine Viertel- bis halbe Stunde Zeit einrechnen müssen, die als Arbeitszeit der Ehrenamtlichen zählt.

    Wenn Sie die Zeitspanne eines vereinbarten Einsatzes spontan reduzieren wollen, müssen Sie mit der Ehrenamtlichen klären, ob und inwieweit sie mit der damit verbundenen Reduzierung ihrer Aufwandsentschädigung einverstanden ist. Generell sind bei jedem begonnenen Einsatz pauschal 30,00 € Aufwandserstattung plus Fahrtkostenerstattung bar an die Ehrenamtliche zu zahlen.

    Wie viele Tage Sie die freiwillige Betreuungsperson brauchen bzw. wie viele Tage eine Ehrenamtliche Zeit hat, wird nach Bedarf geklärt.

    Die Einsätze unserer "Guten Feen" dauern in der Regel 1 – 3 Tage, können aber, wenn erforderlich, auch längere Zeiträume abdecken.
    Einsätze, die mehrere Tage dauern, müssen eventuell auf mehrere Damen verteilt werden. Nach unserer Erfahrung stellt die Betreuung eines Kindes durch mehrere Ehrenamtliche seltenst ein Problem dar.

    Die maximale Einsatzdauer im Rahmen eines s.g. SPEZIALEINSATZES beträgt 4 Wochen ab dem ersten Einsatztag, bzw. 15 Einsatztage innerhalb dieser Zeitspanne.
    Eine Verlängerung darüber hinaus ist in Ausnahmefällen möglich, jedoch nur nach ausführlicher Klärung und Absprache zwischen uns, der/den Ehrenamtlichen und der Familie.
    Es gilt dann zu prüfen, ob eine Fortführung des Einsatzes notwendig, sinnvoll und machbar ist.  

  • Ich arbeite im Homeoffice - kommt auch dann eine Helferin zu uns nachhause?

    Die Betreuung kranker Kinder, deren Eltern im Homeoffice arbeiten, ist möglich, bedarf allerdings einer individuellen ausgiebigen Situationsklärung.

    Wenn Sie im Homeoffice arbeiten, sollten Sie sowohl die räumliche Möglichkeit als auch die Bereitschaft haben, sich komplett zurückzuziehen und für Ihr Kind sozusagen "nicht vorhanden" zu sein. Wenn Mama oder Papa da ist, sieht Ihr Kind natürlicherweise keine Notwendigkeit, sich von einer außenstehenden Person betreuen zu lassen - unsere Ehrenamtliche wird so zwangsläufig "das fünfte Rad am Wagen". Vor allem wenn Ihr Kind die Fremdbetreuung zuhause noch nicht gewohnt ist, erleichtert es die Situation für alle Beteiligten, wenn Sie sich von Ihrem Kind verabschieden, es ganz klar in die Hände der Betreuerin übergeben und sich dann in Ihren Arbeitsbereich zurückziehen.

  • Ist die Ehrenamtliche bei Schadenfällen versichert?

    1. Unfallversicherung:
    Die Ehrenamtlichen sind versichert gegen die Folgen aller Unfälle auf dem direkten Weg von ihrer Wohnung zur Einsatzwohnung und zurück sowie während ihrer Tätigkeit für "Zu Hause Gesund Werden".

    2. Haftpflichtversicherung:
    Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Betreuung und Pflege von Kindern in fremden Haushalten für "Zu Hause Gesund Werden". Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Kinder bzw. deren Erziehungsberechtigten für Schäden, die zu betreuende Kinder erleiden.

  • Kommt bei mehreren Betreuungseinsätzen immer die selbe Ehrenamtliche zu uns?

    Wenn schon einmal eine unserer ehrenamtlichen "Guten Feen" bei Ihnen im Einsatz war, versuchen wir gerne, so Sie es möchten, sie auch bei Ihren nächsten Anfragen zu Ihnen zu vermitteln. Garantieren können wir es allerdings nicht.

    Vor allem längere Einsätze können häufig nicht von einer einzigen Betreuerin übernommen werden, sondern müssen aufgeteilt werden. Nach unserer Erfahrung stellt das für die Kinder in der Regel kein Problem dar. Die hohe Zahl an Wiederholungseinsätzen zeigt den Erfolg unseres Hilfsdienstes und die große Zufriedenheit der Familien mit der Qualität und Flexibilität der Betreuung.

  • Datenschutz und Schweigepflicht

    Wenn Sie unseren Vermittlungsdienst zum ersten Mal für Ihr Kind in Anspruch nehmen wollen, erfragen wir von Ihnen neben einigen allgemeinen Informationen auch folgende personenbezogenen Daten:

    - Name und Vorname der Mutter und/oder des Vaters

    - Adresse

    - Tel.Nr./Mobil-Nr. zuhause

    - Tel.Nr./Mobil-Nr. unter der Mutter oder Vater während der Betreuung jederzeit erreichbar ist

    - Familienstand

    - Name/n und Alter des Kindes/der Kinder

    - Art, Dauer, Schweregrad der Erkrankung

    - Wichtige sonstige persönliche Informationen

    Diese Informationen und deren vollständige, korrekte Weitergabe zwischen Ihnen, unserem Büro und unseren Ehrenamtlichen sind unerlässlich, damit wir schnell und entsprechend Ihrer Bedürfnisse vermitteln können und unsere Ehrenamtlichen ihre qualitativ hochwertige und verantwortungsvolle Betreuungsarbeit leisten können.
    Wir geben diese Informationen an keine außenstehende Seite weiter, sondern nur an die jeweilige/n, Ihr/e Kind/er betreuende/n Helferin/nen. Zum Zweck der Vermittlungsbearbeitung und -abrechnung werden Ihre Daten innerhalb unseres Büroteams weitergegeben.
    Mit Ihrer Kontaktaufnahme und Bitte um Betreuungsvermittlung erklären Sie sich einverstanden für die oben erläuterte Datenverarbeitung und -weitergabe zum Zwecke der aktuell angefragten Betreuung Ihres Kindes und entbinden uns hierfür von der Schweigepflicht gegenüber dem oben dargelegten Personenkreis.

  • Einwilligungserklärung zum Datenschutz und zur Entbindung von der Schweigepflicht

    Bei der allerersten Betreuung, d.h. dem allerersten Einsatz bei Ihnen, bittet unsere Ehrenamtliche Sie (in unserem Namen) um Ihre Unterschrift auf dem Formular "Einwilligungserklärung zum Datenschutz und zur Entbindung von der Schweigepflicht".Worum geht es bei diesem Formular?

    Wie im vorigen Abschnitt dargelegt, erhalten und verarbeiten wir im Zuge unserer Betreuungsvermittlung persönliche Daten und Informationen über Sie und Ihr/e Kind/er sowie Ihre Lebensumstände.

    Aufgrund der geltenden deutschen und europäischen Datenschutzgesetze dürfen wir ohne Ihre schriftliche Einwilligung diese Daten nicht dauerhaft speichern und müssen nachweisen, dass Sie uns zur Betreuungsvermittlung und Betreuung Ihres Kindes von der Schweigepflicht entbunden haben.

    Wenn wir bei Ihren Betreuungsanfragen jedesmal wieder alle Informationen abfragen und eingeben müssen, ist dies umständlich, zeitaufwändig und fehleranfällig. Wir wollen - auch in Ihrem Interesse - zügig und effizient vermitteln sowie zuverlässig und bedürfnisgerecht betreuen.

    Alle ab dem 1.1.19 betreuten Familien bitten wir deshalb einmalig um die Unterzeichnung dieses Formulars. Damit haben wir ab diesem jeweiligen Zeitpunkt Ihre Daten für zukünftige Anfragen parat und müssen bei weiteren Anfragen von Ihnen nur die jeweils aktuelle Situation erfassen.

    Um unsere Vermittlungsarbeit effizient gestalten zu können, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir ohne vorliegende Einwilligungserklärung keine weiteren Vermittlungen übernehmen können. Wenn eine Betreuung bei Ihnen stattfand, Sie Ihre Einwilligung aber nicht schriftlich erteilt haben, werden die Basis-Daten dieses Einsatzes (d.h. die Abrechnungsdaten) im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert, alle sonstigen von Ihnen erhaltenen Informationen aber komplett gelöscht.